Nachricht vom Bayerischen Fußball-Verband

200 STEHPLÄTZE ERLAUBT, ZAHL DER GESAMTZUSCHAUER*INNEN AUF 1500 ERHÖHT

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel können bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer*innen auf Stehplätzen untergebracht werden, die Gesamtzahl an Besucher*innen ist auf 1500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden. Diese Regelung ist seit 1. Juli 2021 in Kraft.

LOCKERUNGEN FÜR TRAININGS- UND SPIELBETRIEB

Seit 7. Juni 2021 entfällt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. In Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ebenfalls als Nachweis zulässig.